Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung (340 Einträge)
Beruf: Syndikus-Anwalt/-Anwältin
Syndikus-Anwälte und -Anwältinnen beraten größere Firmen und Verbände in rechtlichen Fragen. Syndikus-Anwälte und -Anwältinnen arbeiten in der Rechtsberatung oder sind in Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftszweige beschäftigt. Auch für Verbände, Organisationen und Interessenvertretungen können sie tätig sein. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Syndikus-Anwalt/-Anwältin wird ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft erwartet. Neben der Ersten juristischen (Staats-)Prüfung, mit der das Universitätsstudium der Rechtswissenschaft abschließt, wird die Zweite juristische Staatsprüfung, mit der der Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgeschlossen wird, vorausgesetzt. Außerdem ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer erforderlich. Sie wird auf Antrag erteilt und darf nur in Ausnahmefällen aus den in der Bundesrechtsanwaltsordnung genannten Gründen versagt werden.
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