Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung (340 Einträge)
Beruf: Staatsanwalt/-anwältin
Die Hauptaufgabe von Staatsanwälten und Staatsanwältinnen ist die Verfolgung von Straftaten. Sie leiten Ermittlungsverfahren und erheben Anklage vor Gericht, wo sie auch als Vertreter der Anklage fungieren. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sind bei Staatsanwaltschaften von Landes- und Oberlandesgerichten bzw. bei der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs beschäftigt. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Staatsanwalt beziehungsweise Staatsanwältin werden die Erste juristische (Staats-)Prüfung, mit der das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften, und die Zweite juristische Staatsprüfung, mit der der Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgeschlossen wird, vorausgesetzt. Zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin auf Lebenszeit kann in der Regel nur ernannt werden, wer eine dreijährige Probezeit nachweisen kann.
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