Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung (340 Einträge)
Beruf: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen beraten und vertreten Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten. Bei Gerichtsprozessen vertreten sie die Interessen ihrer Mandanten und unterstützen gleichzeitig als Organe der Rechtspflege Richter und Richterinnen bei der Rechtsfindung. Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind hauptsächlich in Anwaltskanzleien oder bei Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften angestellt bzw. freiberuflich tätig. Darüber hinaus können sie in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftszweige beschäftigt sein: Sie arbeiten in Industrie- und Handelsunternehmen, im Dienstleistungsbereich oder bei Interessenvertretungen, Verbänden und Organisationen. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten Fachakademien wie z.B. die Anwaltsakademie. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Rechtsanwalt beziehungsweise Rechtsanwältin werden die Erste juristische (Staats-)Prüfung, mit der das Universitätsstudium der Rechtswissenschaften, und die Zweite juristische Staatsprüfung, mit der der Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgeschlossen wird, vorausgesetzt. Außerdem ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer erforderlich. Sie wird auf Antrag erteilt und darf nur in Ausnahmefällen aus den in der Bundesrechtsanwaltsordnung genannten Gründen versagt werden.
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