Berufsgruppe: Wirtschaft, Verwaltung (340 Einträge)
Beruf: Notar/in
Notare und Notarinnen beurkunden Rechtsgeschäfte jeglicher Art und beglaubigen Unterschriften. Beurkundungen betreffen z.B. Grundstückskaufverträge, Eheverträge, Testamente und Gesellschaftsgründungsverträge. Wesentliche Aufgabe von Notaren und Notarinnen ist es, den Willen der Beteiligten zweifelsfrei festzuhalten und auf mögliche rechtliche Tragweiten hinzuweisen, um zukünftige Streitigkeiten zu vermeiden. Notare und Notarinnen finden in der Regel in Notariaten oder in Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat Arbeitsplätze. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Für die Tätigkeit als Notar/in werden gemäß Bundesnotarordnung ein rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, die Zweite juristische Staatsprüfung, ein dreijähriger Anwärterdienst als Notarassessor/in und die Bestellung durch die Landesjustizbehörde vorausgesetzt. Darüber hinaus müssen sich Notare bzw. Notarinnen regelmäßig weiterbilden. In einigen Bundesländern können darüber hinaus Rechtsanwälte und -anwältinnen mit mehrjähriger Berufserfahrung neben ihrer Anwaltstätigkeit als Notar/in zugelassen werden. Sie müssen die fachliche Eignung durch das Bestehen der notariellen Fachprüfung nachweisen.
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