Berufsgruppe: Soziales, Pädagogik (144 Einträge)
Beruf: Aufsichtsperson (Unfallversicherung)
Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung überwachen die Einhaltung von Sicherheitsnormen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen. Außerdem beraten sie Führungskräfte und schulen Mitarbeiter/innen zum Thema Arbeitsschutz und Unfallvermeidung. Aufsichtspersonen in der Unfallversicherung arbeiten bei gesetzlichen Unfallversicherungsträgern wie Unfallkassen und Berufsgenossenschaften. Zugang Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches bzw. ein anderes tätigkeitsrelevantes Studium oder eine Meister- bzw. Technikerqualifikation einer staatlichen oder staatlich anerkannten Einrichtung erforderlich. Darüber hinaus muss eine entsprechende mindestens zweijährige Vollzeittätigkeit belegt werden. Zusätzlich muss die Befähigung für die Tätigkeit durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Diese wird nach einer mindestens zweijährigen Vorbereitungszeit bei einem Versicherungsträger von einem Prüfungsausschuss der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgenommen.
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