Berufsgruppe: Produktion, Fertigung (371 Einträge)
Beruf: Prüfer/in von Luftfahrtgerät / Certifying Staff
Prüfer/innen von Luftfahrtgerät kontrollieren die Betriebs- und Verkehrssicherheit von Flugzeugen und anderen Fluggeräten sowie von deren Bauteilen und Zubehör, wie etwa Motoren, elektronische Ausrüstung oder Sicherheitseinrichtungen. Dabei richten sich ihre Prüfaufgaben und -tätigkeiten nach Berechtigungsklassen, den sogenannten Lizenzen. Klassische Arbeitgeber sind luftfahrttechnische Unternehmen, Hersteller von Luftfahrzeugen und Part-145-Organisationen. Dies sind Betriebe, die durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA: European Aviation Safety Agency) bzw. das Luftfahrt-Bundesamt die Genehmigung erhalten haben, bestimmte Instandhaltungsarbeiten auszuführen und entsprechende Freigabebescheinigungen auszustellen. Auch große Fluggesellschaften und Luftrettungsunternehmen unterhalten eigene Part-145-Organisationen mit Prüfpersonal. Einsatzbereiche gibt es auch in Ingenieurbüros für technische Fachplanung oder im Airworthiness Management (Management zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen). Prüfer/innen von Luftfahrtgerät, die eine Ausbildung nach der Verordnung für Luftfahrtpersonal (LuftPersV) abgelegt haben, können nur in deutschen Betrieben arbeiten, die durch das Luftfahrt-Bundesamt als Luftfahrttechnischer Betrieb zugelassen sind. Wer die Prüfung nach den Ausbildungsrichtlinien des Part-66 durchlaufen hat, kann europaweit in jeder durch die EASA zugelassenen Part-145-Organisation Nachprüfungen durchführen.
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