Berufsgruppe: Metall, Maschinenbau (190 Einträge)
Beruf: Werker/in für Feinwerktechnik (§66 BBiG/§42m HwO)
Werker/in für Feinwerktechnik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungsgänge sind durch Handwerkskammern geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Die 2-jährige Ausbildung wird in Metall be- und verarbeitenden Betrieben durchgeführt. Sie orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Feinwerkmechaniker/in. Nach Abschluss dieser Ausbildung kann die Ausbildung fortgesetzt und nach einem weiteren Jahr z.B. der Berufsabschluss Fachwerker/in für Feinwerktechnik erworben werden. Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Werker/in für Feinwerktechnik erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung
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