Berufsgruppe: Dienstleistung (476 Einträge)
Beruf: Strahlenschutzbeauftragte/r
Strahlenschutzbeauftragte stellen sicher, dass die gesetzlich festgelegten Strahlenschutzgrundsätze und die nach diesen Grundsätzen erlassenen behördlichen Anordnungen eingehalten werden, um Menschen und Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung zu schützen. Ihre Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. Strahlenschutzbeauftragte arbeiten beispielsweise in Kernkraftwerken sowie in der Wiederaufbereitung oder Beseitigung nuklearer Abfälle, in Krankenhäusern und radiologischen Praxen oder in anderen Unternehmen, die mit radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen umgehen. Auch bei Behörden, die für den Strahlenschutz zuständig sind, können sei tätig sein. Technische Überwachungsvereine bieten weitere Beschäftigungsmöglichkeiten. Zugang Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist üblicherweise ein Studium mit technischer oder mathematisch-naturwissenschaftlicher Ausrichtung oder eine Weiterbildung im Strahlenschutz oder in der Physiktechnik erforderlich. Außerdem muss für den Umgang mit radioaktiven Stoffen ein Fachkundenachweis gemäß Strahlenschutzverordnung bzw. Röntgenverordnung erbracht werden.
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