Berufsgruppe: Dienstleistung (476 Einträge)

Beruf: Störfallbeauftragte/r
Störfallbeauftragte beraten unter Berücksichtigung der jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten Anlagenbetreiber in allen Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage und damit für den Schutz von Mensch und Umwelt wichtig sind. Sie sorgen in den betreffenden Unternehmen für die Einhaltung aller Bestimmungen des maßgeblichen Gesetzes. Ihre Aufgaben und Rechte sind gesetzlich geregelt. Störfallbeauftragte arbeiten in erster Linie in Unternehmen, die genehmigungspflichtige Anlagen betreiben, z.B. in Kraftwerken, Stahlwerken oder Chemiebetrieben. Auch Futtermittelhersteller oder Recyclingbetriebe können dazugehören. Zugang Um diese Tätigkeit ausüben zu können, ist gemäß Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte üblicherweise ein Studium in den Bereichen Ingenieurwesen, Chemie oder Physik erforderlich. Gegebenenfalls kann auch eine technische Fachschulausbildung Zugang zur Tätigkeit gewähren. Dies setzt u.a. eine mindestens vierjährige praktische Tätigkeit voraus. Außerdem müssen angehende Störfallbeauftragte die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen, eine praktische Tätigkeit nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden.
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