Berufsgruppe: Dienstleistung (476 Einträge)

Beruf: Co-Pilot/in
Co-Piloten und Co-Pilotinnen unterstützen und vertreten die verantwortlichen Piloten und Pilotinnen im Flugverkehr. In Absprache führen sie auch selbstständig Flüge durch oder überwachen die Flugsicherheit, überprüfen Checklisten und führen den Funkverkehr. Co-Piloten und Co-Pilotinnen arbeiten in der Regel bei Fluggesellschaften und der Luftwaffe. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Um diese Tätigkeit ausüben zu können, sollte man beispielsweise über eine Ausbildung als Berufsflugzeugführer/in oder Verkehrsflugzeugführer/in verfügen. Auch ein Hochschulstudium, in dem die entsprechende Lizenz erworben wird, ermöglicht den Zugang. Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, benötigt gemäß Luftverkehrsgesetz eine Erlaubnis. Es werden eine gültige Pilotenlizenz, flugmedizinische Tauglichkeit sowie die Klassen- oder Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp vorausgesetzt. Um den Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienst ausüben zu dürfen, benötigt man gemäß Verordnung über Flugfunkzeugnisse ein gültiges Flugfunkzeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Um als Co-Pilot/in tätig zu sein, muss die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.
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