Berufsgruppe: Produktion, Fertigung (371 Einträge)
Beruf: Fachpraktiker/in für Bäcker (§66 BBiG/§42m HwO)
Fachpraktiker/in für Bäcker ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungsgänge sind durch Handwerkskammern geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird im Bäckerhandwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Sie orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Bäcker/in. Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Bäcker erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung.
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