Berufsgruppe: Elektro (128 Einträge)
Beruf: Fachpraktiker/in für elektrische Geräte (§66 BBiG/§42m HwO)
Fachpraktiker/in für elektrische Geräte ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungsgänge sind durch Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel oder im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Sie orientiert sich an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen: Elektroniker/in für Geräte und Systeme Elektroniker/in für Maschinen- und Antriebstechnik Industrieelektriker/in Informationselektroniker/in Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für elektrische Geräte erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung
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