Berufsgruppe: Dienstleistung (476 Einträge)
Beruf: Checkkapitän/in
Checkkapitäne und -kapitäninnen bilden Piloten und Pilotinnen sowie Besatzungsmitglieder im Luftverkehr aus. Checkkapitäne und -kapitäninnen arbeiten bei Fluggesellschaften, bei der Luftwaffe oder bei Dienstleistern für die Aus- und Weiterbildung von Flugpersonal. Zugang Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Um als Checkkapitän/in tätig zu sein, muss man eine Lizenz als Verkehrsflugzeugführer/in gemäß den Bestimmungen der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen. Diese kann über eine Ausbildung, aber auch über ein Hochschulstudium, in das der Erwerb der entsprechenden Lizenz integriert ist, erworben werden. Wer ein Luftfahrzeug führt oder bedient, benötigt gemäß Luftverkehrsgesetz eine Erlaubnis. Es werden eine gültige Pilotenlizenz, flugmedizinische Tauglichkeit sowie die Klassen- oder Musterberechtigung für den jeweiligen Flugzeugtyp vorausgesetzt. Um den Flugfunk- und Flugnavigationsfunkdienst ausüben zu dürfen, benötigt man gemäß Verordnung über Flugfunkzeugnisse ein gültiges Flugfunkzeugnis oder eine gleichwertige Bescheinigung. Zur Teilnahme am Sprechfunkverkehr müssen ausreichende Sprachkenntnisse durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Um als Checkkapitän/in tätig zu sein, muss darüber hinaus die Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde bestätigt worden sein.
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