Berufsgruppe: Bau, Architektur, Vermessung (275 Einträge)
Beruf: Fachpraktiker/in für Elektroniker (§66 BBiG/§42m HwO)
Fachpraktiker/in für Elektroniker ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 2- bzw. 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handel oder im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich z.B. am anerkannten Ausbildungsberuf Elektroniker/in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik. Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Elektroniker erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung. Die Ausbildung erfolgt z.B. in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik.
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