Berufsgruppe: Landwirtschaft, Natur, Umwelt (172 Einträge)
Beruf: Fachpraktiker/in in der Floristik (§66 BBiG/§42m HwO)
Fachpraktiker/in in der Floristik ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungsgänge sind durch Industrie- und Handelskammern geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Die 3-jährige Ausbildung wird im Gartenbau bzw. in der Floristik oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Sie orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Florist/in. Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in in der Floristik erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung
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