Berufsgruppe: Medien (180 Einträge)
Beruf: Fachpraktiker/in für Buchbinder (§66 BBiG/§42m HwO)
Fachpraktiker/in für Buchbinder ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die Ausbildungsgänge sind durch Handwerkskammern geregelt und können sich voneinander unterscheiden. Die 3-jährige Ausbildung wird im Druckgewerbe oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Sie orientiert sich am anerkannten Ausbildungsberuf Buchbinder/in. Hinweis: Die Beschreibung des Ausbildungsberufs Fachpraktiker/in für Buchbinder erfolgt auf Grundlage einer Kammerregelung
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